Homöopathie Praxis Andreas Wörfel


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Kostenerstattung


Die Behandlungkosten werden in der Regel von privaten Krankenkassen (auch privaten Zusatzkassen zur gesetzlichen Versicherung) von der Beihilfe und bei Postversicherten, entweder gänzlich oder zum Teil übernommen.
Rein gesetzlich versicherte Patienten müssen die Behandlungskosten selbst tragen.

1. TIPP für gesetzlich Versicherte:
Immer wieder erlebe ich seit nun 15 Jahren in der Praxis, das sich Patienten eine
Behandlung beim Heilpraktiker wünschen, es sich finanziell aber nicht leisten können.
Häufig entscheiden aber gar nicht mal die finanziellen Verhältnisse des Patienten über diese Möglichkeit, sondern das Wissen über die Erstattungsmöglichkeiten des Heilpraktikerhonorars.
Ich habe Familien mit geringem Einkommen, die sich ohne Probleme eine umfassende Behandlung in der Praxis leisten können.

Es gibt
die Möglichkeit der kompletten oder teilweisen Erstattung des Heilpraktikerhonorars über die privaten Zusatzversicherungen.

Diese Versicherungen bieten die Möglichkeit
für relativ "geringe Eurobeträge" pro Monat, eine sehr gute Erstattungsmöglichkeit des Heilpraktikerhonorars zu gewährleisten.

Dabei gilt es aber einige Dinge zu beachten:

  • Wählen Sie eine Versicherung bzw. einen Tarif der die Erstattung innerhalb des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) gewährleistet. Bitte keinen Tarif wählen der nur den Mindestsatz des GebüH erstattet, sondern bis zum Höchstsatz Erstattung leistet. Anbieter von privaten Zusatzversicherungen die ausschließlich den Mindestsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstatten, sollten für Sie von vorneherein ausscheiden. Heute ist kein Heilpraktiker mehr in der Lage mit den geringen Sätzen des Mindesttarifs abzurechen. Die Folge ist, der Patient bleibt auf einem großen Teil der Honorarkosten "sitzen".
  • Beachten Sie die Wartezeit nach Vertragsabschluß. Nach Vetragsabschluß besteht in der Regel eine 3 monatige Wartezeit bis die Kasse Kosten erstattet.
  • Falls der Patient an einer chronischen Erkrankung leidet z.B. Neurodermitis oder Asthma bronchiale, muß er das bei Vertragsabschluß im Versicherungsformular angeben. Dies führt in der Regel zu einem heftigen Aufschlag auf die Versicherungskosten oder zum Ausschluß der Erkrankung von der Behandlung. Falls Ihre Versicherung die Erkrankung von der Behandlung ausschließt, ist dies zumeist "kein Beinbruch". Viele naturheilkundliche Behandlungsmethoden wie z.B. die klassische Homöopathie wirken ganzheitlich und so passiert es häufig das bei der Behandlung eines Schnupfens, Hustens, Warzen etc. auch die Neurodermitis oder das Asthma bronchiale besser werden. Besprechen Sie dies aber bitte vorher mit ihrem Heilpraktiker.
  • Füllen Sie das Vertragsformular bitte ehrlich aus, beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgetreu. Stellt die Versicherung später fest, das sie etwas verschwiegen haben oder falsche Angaben machten, wird die Erstattung verweigert und Sie verlieren den Versicherungsschutz.
  • Wollen Sie einen Vergleich und Toptarife für Sich oder Ihre Familie, dann nutzen sie bitte den kostenlosen Online Vergleich!




2. TPP für gesetzlich Versicherte
Überprüfen Sie bitte ebenso, ob sich ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die
private Krankenkasse rechnet. In der privaten Krankenkasse bekommen Sie die umfassendsten Leistungen geboten!
Hier kommen Sie zum kostenlosen Vergleichsrechner


"Aktualisiert am " | naturheilpraxis@andreas-woerfel.de

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